Sie haben auch im dritten und finalen Schritt der Bewerbungsphase – dem persönlichen Vorstellungsgespräch- überzeugt? Herzlichen Glückwunsch! Um nun alles unter Dach und Fach zu bringen fehlt natürlich noch der formale Teil: Der offizielle Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. Auf welche Punkte man hierbei achten sollte, sagen wir Ihnen gerne.

Bedenken Sie: Im deutschen Arbeitsrecht gilt das Günstigkeitsprinzip! Sollten die in Ihrem Abreitvertrag festgelegten Konditionen (beispielsweise Kündigungsfristen) von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, gelten diese nur, sofern Sie für Sie als Arbeitnehmer vorteilhafter bzw. günstiger sind. Beispiel: § 3 I Bundesurlaubsgesetz gewährt 24 Urlaubstage pro Jahr. Der Arbeitgeber kann jedoch problemlos mehr Urlaubstage im Arbeitsvertrag festlegen, da mehr Erholung in jedem Fall einen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt.

Tätigkeitsbeschreibung

Die Aufgaben, die Sie in Ihrem zukünftigen Job zu erledigen haben, sollten im Arbeitsvertrag klar festgelegt sein, um zu vermeiden, dass Ihnen beispielsweise umfangreichere oder andere Tätigkeiten vom Arbeitgeber zugewiesen wird, als Ihre Stelle eigentlich umfasst. Natürlich ist es nicht möglich, jeden erforderlichen Arbeitsschritt vom Hochfahren des PCs am Morgen bis zum Herunterfahren am Abend vorher festzulegen. Der Arbeitgeber hat jedoch ein sog. „Weisungsrecht“ welches durch eine korrekte Tätigkeitsbeschreibung umrahmt und begrenzt wird  wird. 

 Probezeit

Die vertragliche Festlegung einer Probezeit ist weitestgehend üblich und auch für beide Vertragsparteien sinnvoll. Normalerweise beträgt die Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber sechs Monate. In diesem Zeitraum ist die Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt und der Arbeitnehmer muss möglicherweise in dieser ersten Phase auch auf Urlaubstage verzichten. Trotzdem kommt es beiden Parteien zu Gute, dass das Arbeitsverhältnis auf dieser Grundlage gegebenenfalls schnell und unkompliziert beendet werden kann.

Kündigungsfristen

Auch im Hinblick auf die Kündigungsfristen ist das Günstigkeitsprinzip zu beachten. Gesetzliche Kündigungsfristen kommen zum Tragen, sobald eine entsprechende Festlegung im Vertrag fehlt. Da diese relativ lange Fristen vorsehen, kann eine individuelle Regelung durchaus Sinn machen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich zudem immer nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Ab dem 6. Jahr des Arbeitsverhältnisses steigt die gesetzliche Kündigungsfrist übrigens von 1 auf 2 Monate.

Im kommenden Teil 2 der Checkliste klären wir über Arbeitszeit- und Überstundenregelungen sowie die Einbettung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auf.
Bleiben Sie als neugierig 😉 …
…und wenden Sie sich bei weitere Fragen gerne an unser Team. Wir unterstützen Sie im gesamten Bewerbungsprozess. Kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns auf Sie! 🙂